Liebe Aussteller und Besucher, wir freuen uns darauf, Sie bei unseren schönen Veranstaltungen begrüßen zu können. ++ ++ Ihr Marktveranstalter Klaus Scheppe und Team ++ ++

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Floh- und Trödelmarkt

Kategorie
Samstagsmarkt
Datum
12. April 2025 08:00 - 15:00
Veranstaltungsort
Baden-Baden, Kaiserallee
Telefon
E-Mail
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Traditionsflohmarkt in Baden-Baden in der Kaiserallee

Dieser überregional bekannte Traditionsmarkt wird seit vielen Jahren in der Kaiserallee in Baden-Baden veranstaltet.
Wir freuen uns Sie als Aussteller und Besucher zu 5 Marktterminen einladen zu können.
Die Marktfläche befindet sich in der Kaiserallee. Die Bereiche Kapuzinerstraße und Verkehrsinsel stehen nicht mehr zur Verfügung.

Teilnahmebedingungen:

Mit der Einfahrt auf das Gelände, spätestens jedoch mit Beginn des Standaufbaus erkennt der Aussteller die Marktbedingungen / Teilnahmebedingungen / AGB des Veranstalters an und es entsteht ein rechtsverbindlicher Vertrag. Zugelassen werden sowohl private wie auch gewerbliche Anbieter. Um das auch seitens der Stadt geforderte Marktniveau einzuhalten legen wir Wert darauf, dass bei diesem Markt nur gute bis sehr gute Flohmarktwaren sowie Trödel und Antiquitäten angeboten werden. Der Verkauf von second hand Kleidung ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters möglich.

Anmeldung und Flohmarktausweis:

Die Anmeldung für die einzelnen Termine erfolgt bitte möglichst über unser Reservierungsformular auf dieser Homepage.
Alternativ können sie sich telefonisch 07223-4895 oder per Fax 03212-4018200 anmelden.
Wenn sie an allen 5 Terminen teilnehmen und einen festen Standplatz möchten, so ist dies durch den Erwerb eines Flohmarktausweises möglich.
Eine verbindliche Platzzusage bzw. ihren Flohmarktausweis erhalten Sie nach Zahlungseingang auf unser Konto, kurz vor Ihrem gebuchten ersten Markttermin.
Der Online-Vorverkauf endet jeweils am Mittwochabend um 18 Uhr vor den Markttagen.
Nicht verkaufte Restplätze können am jeweiligen Markttag ab 7.45 Uhr direkt vor Ort gebucht werden (nur Barzahlung).

Standgebühren und Reinigungskaution:

Die Stände werden links und rechts in der Kaiserallee aufgebaut.
Hier haben Sie die Möglichkeit durch eine erhöhte Standtiefe (Verkaufstiefe) von maximal 2 m einen zweiten Tisch oder einen Tisch und Kleiderständer oder ähnliches hintereinander aufzubauen.
Das Standgeld beträgt hier 10,00 € pro Meter.

Die gebuchte Standgröße darf weder in der Standlänge noch in der Standtiefe überschritten werden. Das präsentieren von Waren sowie das Lagern von Verpackungs-/Transportmaterial ist außerhalb des eigenen Standes nicht gestattet.

Pro Stand kann beim Befahren des Flohmarktgeländes eine Müllgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben werden, die beim sauberen Verlassen des Standplatzes zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr zurück erstattet wird.
Bitte halten Sie die Reinigungskaution bei der Einfahrt passend in bar bereit.
Der Standinhaber verpflichtet sich, die nicht verkauften Gegenstände sowie Stand-, Verpackungsmaterial und Müll mitzunehmen und selbst zu entsorgen.

Anfahrt, Platzzuweisung und Aufbau:

Eine Anfahrt für die Stände in der Kaiserallee ist vor 6.00 Uhr aufgrund der Verkehrs- und Wohnsituation nicht erlaubt. Bitte folgen Sie bei ihrer Anfahrt unseren Hinweisschildern.
Die Zufahrt ist sowohl für den Auf- als auch für den Abbau der Stände in der Kaiserallee ausschließlich über die Wilhelmsbrücke möglich.

Das Befahren des Veranstaltungsgeländes vor Erscheinen der Marktleitung ist nicht gestattet und generell nur zum Be- und Entladen erlaubt. Beginnen Sie mit dem Standaufbau erst, nachdem Sie ihr Fahrzeug auf den vorgesehenen Ausstellerparkplatz (siehe Parkmöglichkeit und Shuttleservice) gebracht haben.
Der Abbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.

Die Platzzuweisung geschieht durch die Marktaufsicht und deren Helfer. Dabei haben wir Ihre Platzwünsche soweit möglich berücksichtigt. Wir bitten Sie, sich an die folgenden Anfahrtszeiten zu halten, sowie unnötigen Lärm aus Rücksicht auf die Anwohner zu vermeiden.

Die Einteilung der Randplätze in der Kaiserallee erfolgt ab 6.00 Uhr. Die Randplätze müssen bis 6.30 Uhr eingenommen und die Fahrzeuge bis spätestens um 7.00 Uhr aus dem Marktbereich entfernt sein.

Bei Nichterscheinen bis 7.15 Uhr werden alle nicht belegten Standplätze anderweitig vergeben, sofern Sie uns nicht bis zu diesem Zeitpunkt über eine Verspätung benachrichtigt haben.
Später eintreffende Aussteller haben keinen Anspruch mehr auf ihren reservierten Platz. Auf eine Rückerstattung des bezahlten Standgeldes besteht kein Anspruch.

Marktzeit und Abbau:

Der Markt wird jeweils in der Zeit von 8.00 – 15.00 Uhr durchgeführt.
Mit dem Einpacken der Ware und dem Abbau der Stände darf frühestens um 14.30 Uhr begonnen werden.

Erst ab 15.00 Uhr dürfen Sie ihr Fahrzeug zum Einladen in den Marktbereich holen, nachdem Sie ihren Stand incl. der eigenen Tische komplett abgebaut haben. Der Abbau muss bis 16.00 Uhr beendet und das Marktgelände geräumt sein. An zurückgelassenen Waren/Standgegenständen wird vom Aussteller das Eigentumsrecht aufgegeben. Die Kosten der Beseitigung werden dem Standbetreiber in Rechnung gestellt.

Parkmöglichkeit

Ihr Fahrzeug können Sie im Parkhaus Cineplex direkt neben dem Kino in der Ortenaustraße 16 abstellen. Einfahrtshöhe 2,05 m. Die Parkgebühr beträgt 1 € pro Stunde, die Maximalgebühr 10 €. Von dort können pro Parkausweis bis zu 5 Personen kostenlos mit dem Bus zurück zur Kaiserallee und später auch wieder kostenlos zum Parkhaus fahren. Zeigen Sie bitte ihren Parkausweis beim Einsteigen dem Busfahrer. Die städtischen Busse fahren im 30 Minutentakt und haben jeweils 10 Minuten Fahrtzeit.

Rücktritt, Erstattung der Standgebühren:

Sowohl mündliche als auch schriftliche Anmeldungen sind verbindlich.
Ein kostenfreier Rücktritt kann nur bis spätestens 10 Kalendertage vor dem jeweiligen Markt, jeweils bis 18.00 Uhr, telefonisch oder per Email erfolgen.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird Ihnen die Standgebühr in Rechnung gestellt oder bei Vorkasse nicht erstattet.
Eine eigenständige Weitergabe Ihres Standplatzes an Dritte ist nur mit ausdrücklicher und vorher einzuholender Zustimmung des Veranstalters möglich. Eine Rückerstattung bei schlechter Witterung ist nicht möglich. Muss die Veranstaltung z. B. durch höhere Gewalt abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Standgebühren. 

Warenangebot:

Zum Verkauf dürfen ausschließlich typische Flohmarktartikel (gebraucht) sowie Trödel und Antiquitäten kommen.
Der Verkauf von schriftlich genehmigter second-hand Kleidung ist auf maximal 1/3 der jeweiligen Standgröße beschränkt.

Der Verkauf von Neuware und Lebensmitteln jeder Art an den Flohmarktständen ist untersagt.
Das Anbieten und der Verkauf von lebenden Tieren, Medikamenten, Chemikalien, Plagiaten, Raubkopien, NS Artikeln, Waffen jeglicher Art, Spielzeugwaffen, die Echten täuschend ähnlich sind, Gewalt verherrlichenden und rassistischen Schriften, pyrotechnischen Gegenständen, Videos/DVD/Spiele mit FSK = 18 Jahre sowie pornographischer Ware und aller vom Gesetzgeber untersagten Waren ist generell verboten.

Neuwarenstände und den Vorgaben nicht entsprechende second-hand Stände müssen auf Anweisung sofort abgebaut werden und erhalten Marktverbot ohne Erstattung der Standgebühr. Die Einhaltung wird auch durch regelmäßige Kontrollen des Gewerbeamtes erfolgen.

Standgestaltung:

Jeder Aussteller verpflichtet sich seinen Stand in ansprechender Weise zu gestalten.

Nicht zum direkten Verkauf bestimmte Waren sollen, um ein attraktives Gesamtbild zu gewährleisten, unter den Tischen gelagert werden. Die Marktleitung kann verlangen, dass Gegenstände die nicht den geforderten Warengruppen entsprechen oder sonstige Mängel aufweisen umgehend aus dem Verkaufsbereich entfernt werden. Nichtbefolgen der Anweisungen kann zu Marktverbot führen.

Kinderstände:

Der Aufbau der Kinderstände erfolgt ausschließlich zwischen Michaelsteg und Wilhelmsbrücke, direkt an der Oos.
Die Anlieferung der Ware kann ab 7.30 Uhr ausschließlich über den Michaelsteg erfolgen.

Für Kinder und Jugendliche bis zum 15. Geburtstag gibt es einen separaten Bereich an dem sie ihre Stände kostenlos aufbauen können. Die Präsentation der Ware ist ausschließlich auf dem Boden erlaubt. Die Standbetreiber dürfen nur kindgemäße Waren oder Bastelarbeiten anbieten. Das Aufstellen von Tischen oder ähnlichem ist nicht möglich. Die maximale Standlänge beträgt 1 Meter. Bitte geben Sie den jungen Flohmarktanbietern ein Dokument (Schülerausweis, Kinderausweis, Monatskarte o. ä.) mit, aus dem das Alter hervorgeht. Auch für die Kinderstände empfehlen wir eine Anmeldung da der Platz begrenzt ist.

Alle Markttermine, ein Reservierungsformular, sowie unsere Teilnahmebedingungen und AGB's finden Sie unter: Märkte
Hier können Sie Ihre Fahrtroute berechnen lassen: http://maps.google.de/

Gute Fahrt wünscht Ihnen
Klaus Scheppe

 
 

Alle Daten

Veranstaltung: 12. April 2025 08:00 - 15:00

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