Liebe Aussteller und Besucher, wir freuen uns darauf, Sie bei unseren schönen Veranstaltungen begrüßen zu können. ++ ++ Ihr Marktveranstalter Klaus Scheppe und Team ++ ++

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Floh- und Trödelmarkt

Kategorie
Samstagsmarkt
Datum
18. April 2026 08:00 - 15:00
Veranstaltungsort
Baden-Baden, Kaiserallee 1
Telefon
E-Mail
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Traditionsflohmarkt in Baden-Baden

Dieser überregional bekannte Traditionsmarkt wird seit vielen Jahren in der Kaiserallee in Baden-Baden veranstaltet.
Dort ist es ab 2026 nicht mehr möglich.

Deshalb findet dieser Topmarkt im Kurgarten, sowohl vor dem Kurhaus als auch bei den Arkaden statt.
Die Anzahl der Markttermine verändert sich positiv. Statt 5 Termine sind jetzt 8 Termine möglich.

Wir freuen uns Sie als Aussteller und Besucher dazu einladen zu können.

Anmeldung:


Die Anmeldung für die einzelnen Termine erfolgt bitte über unser Reservierungsformular auf dieser Homepage.
Falls Sie kein Internet haben, können Sie sich telefonisch unter 07223-4895 anmelden.

Eine verbindliche Platzzusage erhalten Sie nach Zahlungseingang auf unser Konto, kurz vor Ihrem gebuchten ersten Markttermin.

Der Online-Vorverkauf endet jeweils am Mittwochabend um 18 Uhr vor den Markttagen.
Nicht verkaufte Restplätze können am jeweiligen Markttag ab 7.45 Uhr direkt vor Ort gebucht werden (nur Barzahlung).

Standgebühren und Reinigungskaution:

Die Standplätze werden jeweils am Markttag durch den Veranstalter und seine Mitarbeiter vergeben.
Die Standtiefe (Verkaufstiefe) beträgt 2 m. Der Aufbau von Pavillons mit einer maximalen Tiefe von 3 m ist mehrheitlich möglich.

Das Standgeld beträgt 10,00 € pro Meter, berechnet wird die längste Standseite.

Die gebuchte Standgröße darf weder in der Standlänge noch in der Standtiefe überschritten werden. Das präsentieren von
Waren
, sowie das Lagern von Verpackungs-/Transportmaterial, ist außerhalb des eigenen Standes nicht gestattet.

Pro Stand kann beim Befahren des Flohmarktgeländes eine Müllgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben werden, die beim sauberen
Verlassen des Standplatzes zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr zurückerstattet wird.
Bitte halten Sie die Reinigungskaution bei der Einfahrt passend in bar bereit.
Der Standinhaber verpflichtet sich, die nicht verkauften Gegenstände sowie Stand-, Verpackungsmaterial und Müll mitzunehmen und selbst zu entsorgen.

Anfahrt, Platzzuweisung und Aufbau:

Das Befahren des Veranstaltungsgeländes vor Erscheinen der Marktleitung ist nicht gestattet und generell nur zum Be- und Entladen
erlaubt. Beginnen Sie mit dem Standaufbau erst, nachdem Sie ihr Fahrzeug  außerhalb des Marktbereiches geparkt haben.
Der Abbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.

Wir bitten Sie, sich an die folgenden Zeiten zu halten, sowie unnötigen Lärm aus Rücksicht auf die Anwohner zu vermeiden.

Eine Anfahrt für die Stände ist vor 6.00 Uhr aufgrund der Verkehrs- und Wohnsituation nicht erlaubt.

Die zugeteilten Standplätze müssen bis 6.30 Uhr eingenommen und die Fahrzeuge bis spätestens um 7.00 Uhr aus dem Marktbereich entfernt sein.

Bei Nichterscheinen bis 7.30 Uhr werden alle nicht belegten Standplätze anderweitig vergeben, sofern Sie uns nicht bis zu diesem
Zeitpunkt über eine Verspätung benachrichtigt haben.
Später eintreffende Aussteller haben keinen Anspruch mehr auf ihren reservierten Platz. Auf eine Rückerstattung des bezahlten
Standgeldes besteht kein Anspruch.

Marktzeit und Abbau:

Der Markt wird jeweils in der Zeit von 8.00 – 15.00 Uhr durchgeführt.
Mit dem Einpacken der Ware und dem Abbau der Stände darf frühestens um 14.30 Uhr begonnen werden.

Erst ab 15.00 Uhr dürfen Sie ihr Fahrzeug zum Einladen in den Marktbereich holen, nachdem Sie ihren Stand incl. der eigenen Tische komplett abgebaut haben.
Der Abbau muss bis 16.00 Uhr beendet und das Marktgelände geräumt sein.
An zurückgelassenen Waren/Standgegenständen wird vom Aussteller das Eigentumsrecht aufgegeben. Die Kosten der Beseitigung werden dem Standbetreiber in Rechnung gestellt.

Parkmöglichkeit

Ihr Fahrzeug können Sie im Parkhaus Cineplex direkt neben dem Kino in der Ortenaustraße 16 abstellen. Einfahrtshöhe 2,05 m. Die Parkgebühr beträgt 1 € pro Stunde, die Maximalgebühr 10 €. Von dort können pro Parkausweis bis zu 5 Personen kostenlos mit dem Bus zurück zur Kaiserallee und später auch wieder kostenlos zum Parkhaus fahren. Zeigen Sie bitte ihren Parkausweis beim Einsteigen dem Busfahrer. Die städtischen Busse fahren im 30 Minutentakt und haben jeweils 10 Minuten Fahrtzeit.

Rücktritt, Erstattung der Standgebühren:

Sowohl mündliche als auch schriftliche Anmeldungen sind verbindlich.
Ein kostenfreier Rücktritt kann nur bis spätestens 10 Kalendertage vor dem jeweiligen Markt, jeweils bis 18.00 Uhr, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird Ihnen die Standgebühr in Rechnung gestellt oder bei Vorkasse nicht erstattet.
Eine Weitergabe Ihres Standplatzes an Dritte ist nur mit ausdrücklicher und vorher einzuholender Zustimmung des Veranstalters
möglich. Eine Rückerstattung bei schlechter Witterung ist nicht möglich.
Muss die Veranstaltung z. B. durch höhere Gewalt abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Standgebühren. 

Warenangebot:

Zum Verkauf dürfen ausschließlich typische Flohmarktartikel (gebraucht) sowie Trödel und Antiquitäten kommen.
Der Verkauf von schriftlich genehmigter second-hand Kleidung ist auf maximal 1/3 der jeweiligen Standgröße beschränkt.

Der Verkauf von Neuware und Lebensmitteln jeder Art ist an den Flohmarktständen untersagt.
Das Anbieten und der Verkauf von lebenden Tieren, Medikamenten, Chemikalien, Plagiaten, Raubkopien, NS Artikeln, Waffen jeglicher Art, Spielzeugwaffen, die Echten täuschend ähnlich sind, Gewalt verherrlichenden und rassistischen Schriften, pyrotechnischen
Gegenständen, Videos/DVD/Spiele mit FSK = 18 Jahre sowie pornographischer Ware und aller vom Gesetzgeber untersagten Waren ist
generell verboten.

Neuwarenstände und den Vorgaben nicht entsprechende second-hand Stände müssen auf Anweisung sofort abgebaut werden und
erhalten Marktverbot ohne Erstattung der Standgebühr.
Die Einhaltung wird auch durch regelmäßige Kontrollen des Gewerbeamtes erfolgen.

Standgestaltung:

Jeder Aussteller verpflichtet sich seinen Stand in ansprechender Weise zu gestalten.

Nicht zum direkten Verkauf bestimmte Waren sollen, um ein attraktives Gesamtbild zu gewährleisten, unter den Tischen gelagert
werden. Die Marktleitung kann verlangen, dass Gegenstände die nicht den geforderten Warengruppen entsprechen oder sonstige
Mängel aufweisen, umgehend aus dem Verkaufsbereich entfernt werden.
Nichtbefolgen der Anweisungen kann zu Marktverbot führen.

Kinderstände:

Der Aufbau der Kinderstände erfolgt in einem gesonderten Bereich.
Die Anlieferung der Ware kann ab 7.30 Uhr erfolgen.

Für Kinder und Jugendliche bis zum 12. Geburtstag gibt es einen separaten Bereich an dem sie ihre Stände kostenlos aufbauen
können. Die Standbetreiber müssen eigenständig handeln und dürfen nur kindgemäße Waren oder Bastelarbeiten anbieten.
Die maximale Standlänge beträgt 1 Meter.
Bitte geben Sie den jungen Flohmarktanbietern ein Dokument (Schülerausweis, Kinderausweis, Monatskarte o. ä.) mit, aus dem das
Alter hervorgeht.
Auch für die Kinderstände empfehlen wir eine Anmeldung, da der Platz begrenzt ist.

Alle Markttermine, ein Reservierungsformular, sowie unsere Teilnahmebedingungen und AGB's finden Sie unter: Märkte
Hier können Sie Ihre Fahrtroute berechnen lassen: http://maps.google.de/

Gute Fahrt wünscht Ihnen
Klaus Scheppe

 
 

Alle Daten

Veranstaltung: 18. April 2026 08:00 - 15:00

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