Liebe Aussteller und Besucher, wir freuen uns darauf, Sie bei unseren schönen Veranstaltungen begrüßen zu können. ++ ++ Ihr Marktveranstalter Klaus Scheppe und Team ++ ++

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AGB

für Floh- und Trödelmärkte der Firma Klaus Scheppe

Mit der Einfahrt auf das Gelände oder dem Betreten der Veranstaltungsräume erkennt der Aussteller die Teilnahmebedingungen/AGB des Veranstalters an.


1.)   Den Anweisungen des Veranstalters und dessen Personal ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss der Aussteller führen.Die Vergabe des Platzes erfolgt durch den Veranstalter und / oder dessen Mitarbeiter. Ein Anspruch auf die Teilnahme an einem Markt (Zuweisung eines Standplatzes) besteht nicht. Die vom Veranstalter angegebenen Auf- u. Abbauzeiten sind in jedem Fall einzuhalten.

2.)   Mit Beginn des Standaufbaus, verpflichtet sich der Aussteller (Mieter) die vollen Standgebühren und eine eventuell fällige Reinigungskaution zu bezahlen. Es wird immer die längste Seite des Standes berechnet.

3.)   Die Aussteller sind für Ihren Standplatz, Verkaufsstand und Ihr Warenangebot in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sie haften für jeden Schaden der durch sie selbst oder ihre Hilfspersonen verursacht werden.
Nach dem Abbau muss der Standbereich sauber und ordentlich verlassen werden. Der Veranstalter behält sich vor, eine Müllkaution in Höhe von 10,00 € zu erheben. Diese wird bei sauberem Verlassen des Standes zurück erstattet. Bei allen Hallenveranstaltungen ist der Abbau frühestens 30 Minuten vor Marktende erlaubt. Das Rauchen ist in Veranstaltungsräumen untersagt.

4.)   Jeder Aussteller ist verpflichtet seinen Namen und seine Anschrift deutlich sichtbar am Stand auszulegen. Das Warenangebot ist nach Angabe exakt einzuhalten. (Trödel / Waren aller Art). Werbung darf nur mit Genehmigung des Veranstalters erfolgen oder verteilt werden.

5.)   Der Verkauf von Neuwaren ist grundsätzlich verboten, soweit nicht vom Veranstalter ausdrücklich genehmigt.

6.)   Bei allen Veranstaltungen ist es nicht erlaubt Waren (Kleiderständer, Kartons oder Sonstiges) in die Besuchergänge zu stellen.

7.)   Bei den meisten Märkten gibt es Standplätze mit Pkw. Weitere Fahrzeuge oder Anhänger werden gesondert berechnet. Eine Garantie auf einen Standplatz mit Pkw gibt es nicht.

8.)   Platzreservierungen sind gegebenenfalls nur gegen Vorkasse möglich. Bereits bezahlte Platzgelder werden vom Veranstalter nicht zurückerstattet. Hindernisse, bedingt durch die Beschaffenheit der Halle oder des Geländes, berechtigen nicht zum Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag.

9.)   Jeder Aussteller und Besucher der Märkte nimmt an der jeweiligen Veranstaltung auf eigenes Risiko und eigene Gefahr teil. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen oder Sachschäden jeglicher Art, insbesondere nicht für Ware der Aussteller, weder bei Verlust noch bei Beschädigung. Eltern haften für ihre Kinder.

10.)   Für Änderungen oder eventuelle Ausfälle von Veranstaltungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

11.)   Gewerbliche Aussteller müssen, wenn Sie an Werktagen an Märkten teilnehmen im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sein. Die in der Reisegewerbekarte eingetragene Person muss selbst anwesend sein. Alle im Warenangebot enthaltenen Waren müssen in der Reisegewerbekarte eingetragen sein. Es darf nur zu den festgelegten Marktzeiten verkauft werden. Gewerbliche Aussteller erklären sich damit einverstanden, auf Verlangen des Veranstalters ihre Reisegewerbekarte vorzuzeigen.

12.)   Grundsätzlich verboten ist das Anbieten von Waffen, Kriegsspielzeug, Uniformen seit 1933, NS-Emblemen, Pornographischen Schriften und Medien jeglicher Art, Medikamenten, Chemikalien und lebenden Tiere. Wir setzen beim Verkauf von zeitgeschichtlichen, militärhistorischen Gegenständen die Kenntnis des § 86 StGB und § 86 a StGB voraus. Ausdrücklich möchten wir darauf aufmerksam machen, dass eine andersartige Nutzung, insbesondere in propagandistischer Weise i. S .d. § 86 StGB und § 86a StGB verboten ist und als Straftat geahndet werden kann.

13.)   Für Änderungen oder eventuelle Ausfälle von Veranstaltungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Änderungen bleiben dem Veranstalter jederzeit vorbehalten.
Gerichtsstand ist ausschließlich 77815 Bühl.

 

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